Beschäftigtendatenschutz

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Das Bundesarbeitsministerium informiert

Der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz hat seine Thesen und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Beschäftigtendatenschutzes an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil übergeben.

Mit der Einberufung des interdisziplinären Beirats zum Beschäftigtendatenschutz setzte das Bundesarbeitsministerium den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode um, zu prüfen, ob ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz erlassen werden sollte. Der Beirat nahm seine Arbeit unter Leitung der ehemaligen Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin im Juni 2020 auf. Die Mitglieder des Beirats kommen aus den Bereichen der Arbeits- und Organisationspsychologie, der Datenschutzaufsichtsbehörden, der betrieblichen Praxis, der Ethik, der Informatik und der Rechtswissenschaft. In regelmäßigen Sitzungen erörterten sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen einer sich schnell verändernden technologiegetriebenen Arbeitswelt.

Die diskutierten Themen reichten von den Grenzen der Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten über die Frage des zulässigen Umfangs der Informationsbeschaffung über Bewerberinnen und Bewerber, bis hin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Personalarbeit. Im Zentrum der Beratungen standen juristische Fragen des Beschäftigtendatenschutzes, zugleich wurden die ethischen, wirtschaftlichen und technologischen Perspektiven betrachtet. In die Beratungen wurde zudem ein breites Spektrum an externer Expertise einbezogen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände brachten Beiträge in die Diskussion ein. Ebenso wurden Vertreter der Datenschutzkonferenz und der Datenethikkommission angehört. Aus der Praxis in den Betrieben berichteten interne und externe Datenschutzbeauftragte, Betriebsräte sowie Unternehmer. Der Beirat diskutierte und arbeitete unabhängig von der Einflussnahme Dritter.

Sie können den gesamten Abschlussbericht hier herunterladen.