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Arbeit während der Schulferien
Schülerinnen und Schüler nutzen die unterrichtsfreie Zeit im Sommer gerne für Ferienjobs. Mit welchem Mindeststundenlohn können sie rechnen?
Für viele Schüler bricht mit den Sommerferien wieder die Zeit der Ferienjobs an, das zusätzliche Geld ist natürlich willkommen. Doch gilt es, in Sachen Tätigkeit, Arbeitszeit und auch Bezahlung im Vorfeld einige Dinge zu wissen – insbesondere mit Blick auf die minderjährigen Aushilfen.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, darf keine schweren körperlichen und auch keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Diese Verbote sollen die Jugendlichen schützen und unbedingt eingehalten werden.
Begrenzte Arbeitszeiten für Minderjährige
Erst mit Erreichen der Volljährigkeit gelten auch für Schüler die arbeitszeitlichen Regelungen für Erwachsene. Sind die Jugendlichen zwischen 15 und 17 Jahre alt, so dürfen sie nur tagsüber zwischen 6 und 22 Uhr arbeiten und höchstens 8 Stunden am Tag. 40 Stunden sind das wöchentliche Maximum – und pro Jahr darf nur vier Wochen gearbeitet werden.
Noch strenger sind die Vorschriften für 13- und 14-jährige Schüler. Diese dürfen grundsätzlich nur mit Erlaubnis der Eltern überhaupt arbeiten – und dann höchstens 2 Stunden pro Tag – im Zeitrahmen zwischen 8 und 18 Uhr.
Mindestlohn nur für Volljährige
Das Mindestlohngesetz gilt im auch für Ferienjobs, einen Anspruch darauf haben jedoch nur volljährige Schüler. Konkret bedeutet dies, dass erwachsene Schüler ab 1. Juli mindestens 10,45 Euro pro Stunde verdienen müssen – ab dem 1. Oktober werden es 12 Euro sein.