Ab dem 1. Januar 2022 müssen gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer keinen Durchschlag ihres Krankenscheins mehr an die Krankenkasse schicken. Dies wird künftig von den Arztpraxen übernommen.
Mit Beginn des neuen Jahres müssen Arbeitgeber für ihre gewerblichen Minijobber zusätzlich zur Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) an die Minijob-Zentrale melden. Hintergrund ist die grundsätzliche Steuerpflicht aller Verdienste aus geringfügigen Beschäftigungen.
Im vergangenen Jahr war die Entwicklung der Gehälter in Deutschland rückläufig. Das wirkt sich in ungewohnter Weise auf die Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr aus.
Im kommenden Jahr steigt die monatliche Freigrenze für steuerfreien Sachlohn von bisher 44 auf 50 Euro. In diesem Zusammenhang spielt das Thema „Gutscheine und Geldkarten“ eine große Rolle.
Jeder Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung. Gibt es einen Anspruch auf einen Zuschuss?