Sozialversicherung: Neue Rechengrößen ab 2022

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Payroll 2022 – Was ist neu?

Neue Rechengrößen ab 2022

Im vergangenen Jahr war die Entwicklung der Gehälter in Deutschland rückläufig. Das wirkt sich in ungewohnter Weise auf die Rechengrößen der Sozialversicherung für das kommende Jahr aus – manche Werte sinken sogar. Die Rechengrößen werden jedes Jahr an die Entwicklung der Einkommen angepasst, um die soziale Absicherung stabil zu halten. Die Bundesregierung hat die Werte für 2022 bekanntgegeben.

Veränderungen in der Rentenversicherung

Ab 1. Januar 2022 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) auf 6.750 Euro im Monat (2021: 6.700 Euro). In den alten Ländern sinkt sie auf 7.050 Euro im Monat (2021: 7.100 Euro). In der knappschaftlichen Rentenversicherung (Ost) steigt sie auf 8.350 Euro im Monat (2021: 8.250 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze (West) sinkt auf 8.650 Euro im Monat (2021: 8.700). Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, wird für das Jahr 2022 vorläufig auf 38.901 Euro im Jahr (2021: 41.541 Euro) festgesetzt.

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.

 

Keine Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bundeseinheitlich festgesetzt. Sie beträgt ab 1. Januar 2022 unverändert 64.350 Euro im Jahr. Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV bleibt ebenfalls unverändert bei 58.050 Euro im Jahr. 

Bis zur Versicherungspflichtgrenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.

 

Rechengrößen ab 1. Januar 2022 im Überblick

Rechengröße

West

Ost

Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

7.050 Euro pro Monat

6.750 Euro pro Monat

Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung

8.650 Euro pro Monat

8.350 Euro pro Monat

Versicherungspflichtgrenze in der GKV

64.350 Euro pro Jahr (5.362,50 Euro pro Monat)


Beitragsbemessungsgrenze in der GKV

58.050 Euro pro Jahr (4.837,50 Euro pro Monat)


Beitragsbemessungsgrenze in der
Arbeitslosenversicherung
 

7.050 Euro pro Monat

6.750 Euro pro Monat

Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2022 in der Rentenversicherung

38.901 pro Jahr


Bezugsgröße in der Sozialversicherung

3.290 Euro pro Monat

3.150 Euro pro Monat

Quelle: Bundesregierung

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