Minijobber – Meldung der Steuer-ID künftig Pflicht

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Minijobber: Meldung der Steuer-ID künftig Pflicht

Mit Beginn des neuen Jahres müssen Arbeitgeber für ihre gewerblichen Minijobber zusätzlich zur Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) an die Minijob-Zentrale melden. Hintergrund ist die grundsätzliche Steuerpflicht aller Verdienste aus geringfügigen Beschäftigungen. Viele Minijobs werden vom Arbeitgeber pauschal besteuert. Es ist aber auch möglich, den Verdienst über die individuelle Lohnsteuerklasse zu versteuern. Für geringfügig Beschäftigte mit Haushaltsscheck-Verfahren wird die Steuer-ID nur dann von der Minijob-Zentrale abgefragt, wenn ausnahmsweise keine Pauschalsteuer gezahlt wird.

Jeder steuerpflichtige Bürger verfügt über eine lebenslang unverändert gültige 11stellige Steuer-ID. Sie dient der Kommunikation mit den Finanzbehörden und wird auch bei Rentenanträgen oder Anträgen auf Kindergeld benötigt. Der Arbeitgeber kann die Steuer-ID folglich bei jedem geringfügig Beschäftigten erfragen.

Hinweis: Die Steuer-ID befindet sich grundsätzlich auf jeder Lohnsteuerbescheinigung, auf jedem Steuerbescheid und auf jeder Steuererklärung. Sollte die Steuer-ID einmal ausnahmsweise nicht auffindbar sein, so kann sie jederzeit von dem Minijobber beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden.

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