Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberzuschuss

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Payroll 2022 – Was ist neu?

Betriebliche Altersvorsorge: Fallstrick Arbeitgeberzuschuss

Jeder Beschäftigte hat einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung, so hat es das Betriebsrentenstärkungsgesetz festgelegt. Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung ein, so ist er für Neuabschlüssen seit 2019 verpflichtet, einen Zuschuss von wenigstens 15 % des jeweils umgewandelten Arbeitsentgelts zu leisten.

Diese Regelung wird ab 1. Januar 2022 auch auf Altverträge ausgeweitet. Das kostet den Arbeitgeber nun viel Zeit und Geld, denn für bestehende Verträge müssen fortan die genannten Arbeitgeberzuschüsse eingerichtet und entsprechend weitergeleitet werden. Alle bestehenden bAV-Verträge müssen folglich überprüft und eventuell angepasst werden. Dies dürfte auch zu Problemen mit den Versicherungsanbietern führen.