Steuerfreier Sachlohn – Vieles wird anders

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Steuerfreier Sachlohn: Vieles wird anders

Im kommenden Jahr steigt die monatliche Freigrenze für steuerfreien Sachlohn von bisher 44 auf 50 Euro. In diesem Zusammenhang spielt das Thema „Gutscheine und Geldkarten“ eine große Rolle, denn diese gelten in vielen Fällen nicht mehr als steuerfreier Sachlohn. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat bereits im Frühjahr die neuen Kriterien definiert und festgestellt, dass Gutscheine und Geldkarten nur noch dann als steuerfreier Sachlohn gelten, wenn kein Geld fließen kann. Sie dürfen also ausschließlich zum Kauf von Waren und Dienstleistungen eingesetzt werden können. Gutscheine und Geldkarten, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden allerdings laut BMF bis Ende 2021 nicht beanstandet. Am 1. Januar 2022 läuft diese Kulanzregelung aus. Deshalb sollten Arbeitgeber die von Ihnen gewährten Gutscheine und Karten nun dringend prüfen.

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