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Das Ende der telefonischen Krankschreibung
Seit dem 1. April können sich Arbeitnehmer nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen. Trotzdem muss weiterhin nicht jeder in der Praxis vorstellig werden.
Die Möglichkeit wurde während der Corona-Krise eingeführt, um telefonische Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden ohne Praxisbesuch zu ermöglichen und war trotz zwischenzeitlicher Verlängerung von vornherein zeitlich befristet. Nun lief diese Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses aus Ärzten, Kliniken und Krankenkassen zum 31. März aus. Während der Pandemie diente die telefonische Krankschreibung dazu, leichte von schweren Krankheitsfällen zu trennen und überfüllte Wartezimmer zu verhindern. Aufgrund der aktuellen Risikoeinschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) endet die Regelung nun, aber sie könnte bei Bedarf schnell wieder aktiviert werden.
Unabhängig von der Pandemiesituation können Versicherte eine Krankschreibung auch über eine Videosprechstunde erhalten, nicht nur bei leichten Atemwegserkrankungen. Folglich müssen Beschäftigte auch weiterhin nicht bei jeder Erkrankung persönlich in die Arztpraxis gehen. Dies gilt allerdings nur für jene Fälle, in welchen eine Arbeitsunfähigkeit ohne direkte körperliche Untersuchung festgestellt werden kann.