Midijob – Was gilt im Übergangsbereich?

Der so genannte Übergangsbereich in der Sozialversicherung gilt seit Jahresbeginn von 520,01 Euro bis 2.000 Euro Bruttoentgelt. In dieser Spanne zahlen Beschäftigte nur reduzierte SV-Beiträge. Die Anhebung der oberen Entgeltgrenze zum 1. Januar 2023 erweitert den Kreis der Mitarbeiter nochmals – Arbeitgeber haben einiges zu beachten.
Ein bürokratischer Hurrikan für Arbeitgeber?

Mit dem neuen „Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz“ plant die Bundesregierung nun ziemlich kurzfristig eine Neuregelung, die nicht nur die Beiträge zur Pflegeversicherung insgesamt erhöht, …
Telefonische Krankschreibungen

Seit dem 1. April können sich Arbeitnehmer nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen. Trotzdem muss weiterhin nicht jeder in der Praxis vorstellig werden.