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Verlängerung bis Ende September
KUG-Zugang bleibt erleichtert
Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld wurden erneut verlängert, diesmal bis Ende September. Allerdings sind einige Sonderregelungen nun ausgelaufen.
Die Zugangserleichterungen beim Kurzarbeitergeld wurden von der Bundesregierung nun bis zum 30. September 2022 verlängert. Das ist eine gute Nachricht für viele Unternehmen in Deutschland.
Durch die Corona-Pandemie hatte der Gesetzgeber weitere Sonderregelungen wie zum Beispiel höhere Leistungssätze erlassen, um die wirtschaftlichen Folgen für Betriebe und Beschäftigte zu mildern. Diese wurden bisher gemeinsam mit den Zugangserleichterungen verlängert. Damit hat es nun ein Ende – die Sonderregelungen liefen definitiv zum 30. Juni aus und wurden kein weiteres Mal verlängert.
Die genauen Beschlüsse stehen in der aktuellen Kurzarbeitergeldzugangsverordnung, welche am 22. Juni 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde.