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Dieser Beitrag fasst wichtige Regelungen zusammen, die seit dem 1. Januar gelten – und gibt einen Ausblick auf das, was noch geplant ist.
Was gilt schon?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro angehoben. In der Folge stieg die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 520 auf nun 538 Euro.
Die steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann bis zum 31. Dezember 2024 in Höhe von maximal 3.000 EUR gezahlt werden.
Seit dem 7. Dezember 2023 können Arbeitnehmer für maximal fünf Tage telefonisch eine Krankschreibung erhalten, sofern keine schweren Symptome vorliegen und der Arzt den Erkrankten bereits kennt.
Jeder Elternteil kann nun für jedes gesetzlich krankenversicherte Kind unter 12 Jahren bis zu 15 Tage pro Jahr Kinderkrankengeld beziehen, zuvor waren es 10 Tage.
Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar 2024 den Beginn und das Ende der Elternzeit sofort der Krankenkasse mitteilen, anstatt nur eine Unterbrechungsanzeige zu erstatten.
Dieses Gesetz soll Fachkräften mit Berufs- und akademischer Ausbildung den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Es wird schrittweise umgesetzt.
Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern müssen seit 17.12.2023 eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Dort können Beschäftigte in geschütztem Rahmen Verstößen gegen gesetzliche und andere Vorschriften anzeigen. Für größere Unternehmen galt diese Pflicht bereits zuvor. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift drohen höhere Geldbußen.
Was kommt noch?
Nach dem Stechuhr-Urteil des EuGH im Jahr 2019 zur verpflichtenden Erfassung von Arbeitszeiten wartet Deutschland auf eine nationale Umsetzung. Die hierfür notwendige Reform des Arbeitszeitgesetzes dürfte sich noch einige Monate verzögern.
Ein Gesetzesentwurf für das Beschäftigtendatenschutzgesetz wird in diesem Jahr erwartet. Ziel ist es, die Überwachung und Kontrolle von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zu regeln.
Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist in diesem Jahr vorgesehen – und damit sollen unnötige bürokratische Hürden abgebaut werden.
Dieses bereits länger angekündigte Gesetz zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll in diesem Jahr verabschiedet werden. Darin enthalten sind Regelungen wie der Anspruch eines Partners auf 10 Tage bezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes. Eigentlich sollte das Gesetz bereits zum 1. Januar 2024 gelten.