Koalitionsvertrag 2025 – Was ist drin für HR und Payroll?

Bildquelle: stock.adobe.com

Der Koalitionsvertrag ist da – und auch diesmal schauen Payroll- und HR-Profis ganz genau hin. Auf 146 Seiten haben CDU/CSU und SPD unter dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ festgehalten, wohin die politische Reise geht. Klar ist: Auch diesmal sitzt die Lohnabrechnung wieder ganz vorne mit im Cockpit.

 

Mehr Frauen, mehr Fachkräfte, mehr Flexibilität

Der Fachkräftemangel bleibt ein zentrales Thema – doch diesmal rücken gezielt Frauen, Familien und Zuwanderung in den Fokus. Die neue Regierung will die Erwerbsbeteiligung von Frauen deutlich erhöhen. Dafür soll ein digitales Familienbudget geschaffen werden, das bei der Organisation von Kinderbetreuung, Pflege und Beruf hilft. Parallel wird die qualifizierte Zuwanderung durch eine „Work-and-Stay-Agentur“ professionalisiert. Anerkennungsverfahren sollen künftig in maximal acht Wochen abgeschlossen sein. Für Unternehmen bedeutet das: flexible Arbeitsmodelle und eine familienfreundliche Personalpolitik werden zunehmend zum Wettbewerbsfaktor.

 

Der Mindestlohn geht in die nächste Runde

Der Mindestlohn soll künftig 60 Prozent des Medianlohns betragen – das bedeutet in der Praxis: Bis 2026 rückt die 15-Euro-Grenze in greifbare Nähe. Unternehmen müssen frühzeitig prüfen, welche Beschäftigungsverhältnisse davon betroffen sind, und Mini- wie Midijobs neu justieren. Auch die interne Kommunikation wird wichtiger denn je: Transparenz und saubere Dokumentation sind jetzt Pflichtprogramm.

 

Überstunden werden steuerfrei – aber nicht für alle

Überstundenzuschläge sollen künftig steuerfrei sein – allerdings nur, wenn eine Tarifbindung besteht und die Arbeitszeit die Schwelle von 34 Stunden (bzw. 40 bei nicht tarifgebundenen Mitarbeitern) überschreitet. Diese Regelung dürfte vor allem für tarifgebundene Branchen attraktiv sein – sofern die Abrechnungssysteme entsprechend vorbereitet sind.

 

Teilzeit auf Vollzeit? Jetzt mit steuerfreier Prämie

Wer aus der Teilzeit in eine Vollzeitbeschäftigung zurückkehrt, soll dafür künftig steuerbegünstigte Prämien vom Arbeitgeber erhalten können. Der Gesetzgeber setzt damit ein deutliches Signal: Erwerbssteigerung soll sich auch für Arbeitnehmer lohnen. Für HR- und Payroll-Abteilungen bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum – aber auch mehr steuerliche Verantwortung.

 

Arbeitszeitreform: Wochenmodell statt Tagesgrenze

Ein echter Paradigmenwechsel kündigt sich bei der Arbeitszeit an: Die tägliche Höchstarbeitszeit könnte zugunsten eines Wochenmodells fallen – im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Vertrauensarbeitszeit bleibt erlaubt, Zeiterfassung wird jedoch verpflichtend. KMU sollen Übergangsfristen erhalten. Damit wird die digitale Zeiterfassung zur strategischen Pflichtaufgabe für jede Personalabteilung.

 

Rente und Weiterarbeit – steuerfrei bis 2.000 Euro

Der neue Vertrag schafft auch neue Anreize für Rentner, im Arbeitsleben zu bleiben. Wer nach dem Renteneintritt weiterarbeitet, kann künftig bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Auch das bisherige Vorbeschäftigungsverbot beim alten Arbeitgeber wird gestrichen. Die Payroll muss hierbei besonders wachsam sein – insbesondere bei Statusprüfungen, Steuerklassen und Sozialversicherungspflichten.

 

Die betriebliche Altersversorgung wird digital

Mehr Förderung, weniger Papier: Die bAV soll für KMU attraktiver werden – durch Digitalisierung, Transparenz und stärkere Portabilität. Gleichzeitig sollen Geringverdiener gezielter gefördert werden. Für Unternehmen bedeutet das: Schnittstellen zu Versicherern müssen optimiert, Prozesse neu gedacht und Fördermöglichkeiten besser genutzt werden.

 

Gründungen in 24 Stunden, HR-Prozesse auf Autopilot

Mit digitalen Notaren, Gründerzonen und einem One-Stop-Shop für alle Behördengänge will die Regierung das Gründen radikal vereinfachen. Die Unternehmensgründung in 24 Stunden soll Realität werden. Für HR und Payroll ist klar: Wer schneller gründet, muss auch schneller abrechnen. Gleichzeitig fällt die Schriftformerfordernis im Arbeitsrecht – etwa bei befristeten Arbeitsverträgen. Auch hier sind HR-Systeme und Prozesse anzupassen.

 

Sozialversicherung wird europäisch

Mit dem EU-Sozialversicherungsausweis (EUDI) und einer neuen elektronischen Entsendemeldung (eDeclaration) geht die Sozialversicherung einen großen Schritt in Richtung Europa. Die bisherigen A1-Bescheinigungen sollen ersetzt werden. Unternehmen müssen ihre Schnittstellen überdenken und den Datenschutz stärker in den Fokus rücken.

 

Selbstständigkeit auf dem Prüfstand

Die Statusfeststellung soll digitalisiert und beschleunigt werden. Ziel ist mehr Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Soloselbstständigen und die Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. Für HR bedeutet das: Dokumentation und arbeitsrechtlicher Schutz müssen gestärkt, hybride Teams sauber erfasst werden.

 

Inklusion als Gestaltungsauftrag

Die Integration von Menschen mit Behinderungen soll gefördert werden. Neben einer besseren Vernetzung der EAA mit Reha-Trägern wird auch die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen gestärkt. Unternehmen sind gefordert, inklusive Konzepte zu entwickeln und passende Fördermittel zu nutzen.

 

Betriebsräte goes digital

Mitbestimmung wird digitalisiert – von Online-Wahlen bis hin zu virtuellen Betriebsversammlungen. Gleichzeitig sollen Gewerkschaftsmitgliedschaften steuerlich attraktiver werden. Für HR heißt das: neue digitale Prozesse, klare Kommunikation und rechtssichere Gestaltung der Betriebsratsarbeit.

 

Fazit

Der Koalitionsvertrag 2025 ist kein Papiertiger, sondern ein praxisnahes Arbeitsprogramm – vor allem für die Payroll. Zwischen Mindestlohnerhöhung, steuerfreien Prämien, Rentenreform und Digitalisierung steckt jede Menge Stoff für HR-Profis. Wer jetzt handelt, Prozesse anpasst und aktiv kommuniziert, kann aus den Herausforderungen echte Wettbewerbsvorteile machen.

DISCLAIMER
Alle Inhalte dieser Website dienen ausschließlich zur unverbindlichen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie können eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen, insbesondere im Hinblick auf spezifische individuelle Fallkonstellationen. Daher erfolgt die Bereitstellung sämtlicher Informationen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Entgelt-
transparenz-
richtlinie 2026

Was HR schon jetzt wissen – und tun muss