Energiepreispauschale

Energiepreispauschale

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Neue Aufgabe für die Payroll

Die Energiepreispauschale ist in aller Munde, sie soll einmalig 300 Euro betragen. Jeder Erwerbstätige soll sie bekommen, ausgezahlt werden soll sie für abhängig Beschäftigte durch die Arbeitgeber als Zuschuss zum Gehalt. Das hört sich gut an, ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit: dieser Zuschuss ist nämlich steuerpflichtig – und dies ist Absicht. Ziel ist es, insbesondere Geringverdiener finanziell zu entlasten und diese müssen keine oder kaum Steuern zahlen. Wer hingegen höhere Einkommen erzielt, zahlt auf die Pauschale im ungünstigsten Fall den Spitzensteuersatz von 42 % oder sogar inclusive der „Reichensteuer“ 45 %.

Mehrere Fragen sind zudem noch ungeklärt. Wie kommt das Geld vom Staat zum Arbeitgeber, der die Pauschalen auszahlen muss? Ist die Pauschale auch sozialversicherungspflichtig? Müssen alle Beschäftigten infolge dieser Pauschale eine Einkommensteuererklärung abgeben? Und wann findet das Ganze statt? Eines scheint indes sicher: Auf die Lohnexperten in unserem Land kommt wieder einmal Mehrarbeit zu.

Interessant ist weiterhin, dass unter anderem weder Rentner noch geringfügig Beschäftigte von dieser Pauschale profitieren sollen. Man darf gespannt sein, wie dieser Plan in der Praxis umgesetzt wird.

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