Darf das Weihnachtsgeld ausgesetzt werden?

Weihnachtsgeld einsparen

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Viele Betriebe leiden stark unter den aktuell extrem hohen Energiekosten und versuchen, an allen Enden zu sparen. In diesem Zusammenhang kann auch die Streichung des Weihnachtsgeldes zum Thema werden. Doch ist das erlaubt?

Der Anspruch

Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld für abhängig Beschäftigte, soviel vorab. Allerdings kann diese gerne auch als 13. Gehalt bezeichnete Sonderzahlung vertraglich vereinbart sein, etwa im Arbeits- oder Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Ist dies der Fall, so besteht durchaus ein Rechtsanspruch, der auch in Krisenzeiten nicht ausgehebelt werden kann.

Ferner kann auch eine „betriebliche Übung“ einen Anspruch auf dieses Extrageld begründen. Diese besteht dann, wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten mindestens in drei Jahren nacheinander diese Sonderzahlung gewährt. Aus dieser betrieblichen Übung lässt sich ein arbeitsvertraglicher Anspruch ableiten.

Kein Anspruch

Wenn Unternehmen nur unregelmäßig Weihnachtsgeld gewähren und eine solche Zahlung vertraglich nicht vereinbart wurde, besteht kein Anspruch. Diese Arbeitgeber können das Weihnachtsgeld ohne Angabe von Gründen verweigern.

Anspruch durchsetzen

Besteht ein Anspruch und wird das Weihnachtsgeld trotzdem nicht gezahlt, so kann dieses auf dem Rechtsweg eingeklagt werden. Allerdings sind hier Verjährungs- und bestehende arbeitsvertragliche Ausschlussfristen zu berücksichtigen.

Kommunikation ist Trumpf

Die beste Lösung ist immer das offene Gespräch, unabhängig von der Frage nach geltenden Ansprüchen auf Weihnachtsgeld. Gerät ein Unternehmen in finanzielle Engpässe, so hilft die offene Kommunikation mit der Belegschaft und natürlich auch der Arbeitnehmervertretung in der Regel weiter. Es können gemeinsam Möglichkeiten gefunden werden, die Situation des Unternehmens zu verbessern, ohne dabei die Ansprüche und Nöte der Beschäftigten außen vor zu lassen.