Anwenderfragen NeLe – AWT 2021

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„NeLe denkt mit!“

Der adata-Anwendertag hatte es in sich – viele spannende Fachvorträge und eine abschließende Diskussionsrunde sorgten für reichhaltige Informationen. Unsere Anwender stellten uns außerdem im Laufe dieses Tages einige interessante Fragen zu unserem neuen Entgeltabrechnungsprogramm NeLe, deren Beantwortung wir an dieser Stelle all unseren Lesern zur Verfügung stellen wollen.

Warum hat die Umstellung seit erster Ankündigung so lange gedauert?
Wir haben mit NeLe eine Innovation geschaffen, mit der wir so nicht gerechnet haben. Wir haben alle Schwachpunkte in der bestehenden Softwarelösung aufgegriffen. Auf diesem Weg mit Kreuzungen, Vorfahrtstraßen und Stoppschildern sind wir auch mal falsch abgebogen und mussten uns eingestehen, einzelne Entwicklungen zu korrigieren oder neu zu gestalten. Das hat Zeit in Anspruch genommen. Doch nun haben wir ein sensationelles Produkt.

Kann das Programm Kurzarbeit abrechnen
NeLe ist mit Blick auf die Abrechnung von Kurzarbeit auf dem Laufenden. Das Team von adata beobachtet nicht nur die Gremien, welche die Vorgaben auch zur Kurzarbeit beständig an die aktuelle Situation anpassen, sondern wirkt auch in entsprechenden Arbeitskreisen mit – zum Beispiel bei der Entwicklung des elektronischen Meldeverfahrens für den Antrag auf Kurzarbeitergeld.

Nele kann aber nicht nur das Kurzarbeitergeld richtig ermitteln; das Programm unterstützt auch diverse Regeln zur Berechnung tariflicher Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Ferner ermöglicht es die Verwaltung der KUG-Anzeigen/Anträge gemäß den individuellen Strukturen der Unternehmen, welche Kurzarbeit beantragt haben.

NeLe schreckt auch nicht vor Abrechnungen zurück, in denen Kurzarbeit und Ausfall wegen Infektionsschutzmaßnahmen in derselben Abrechnungsperiode behandelt werden müssen. Außerdem stellt das Verfahren Möglichkeiten auch für spezielle Berechnungen an Feiertagen, bei Kündigung usw. bereit. NeLe unterstützt die Analyse der Berechnungen zum Kurzarbeitergeld und auch der speziellen SV-Berechnung in diesen Fällen; erstellt die Anträge (gemäß den Formularen 107 und 108) versandfertig und wird auch den elektronischen Versand der Anträge übernehmen (Verfahren KEA).

Kann NeLe Pfändungen?
NeLe kann alle Arten von Pfändungen (Sachpfändung, Unterhalts-/Deliktpfändung, Pfändung wegen Privat.-Insolvenz) automatisch auch in ihren zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhängen berechnen. Nachpfändungsbeträge werden automatisch bei einer Rückrechnung ermittelt. Ebenfalls werden sogenannte Vorpfändungen – mit Beschlagnahmewirkung – unterstützt.
Im Rahmen des Moduls Pfändung werden sowohl Arbeitgeber-Darlehen inkl. der automatischen Berechnung von Zinsen und geldwerten Vorteilen als auch die Abtretung (Zession) unterstützt.

Es besteht trotz aller Automatismen auch die Möglichkeit der manuellen Übersteuerung.

 

Wie unterstützt mich das System, wenn ich falsche Daten eingebe?
An sämtlichen abrechnungsrelevanten Stellen wie Stammdaten zu Mitarbeitern, Betriebsteilen, Abrechnungsparametern, Lohnarten, Institutionen, Konditionen usw. werden die Daten zum Zeitpunkt der Abrechnung des Mitarbeiters geprüft. Damit es nicht zu Falscheingaben kommen kann, hat NeLe alle zur Verfügung stehenden Daten als so genannte “Systemdaten” integriert. Bei der Auswahl einer Krankenkasse stehen zum Beispiel sämtliche Daten über die SV-Beitragssatzdatei zur Verfügung und werden automatisch eingerichtet. Andererseits enthalten diese Systemdaten auch Lohnarten-Vorlagen, welche die Felder mit gesetzlicher Grundlage vorbelegen. Damit erreichen wir eine enorme Unterstützung für den Anwender – und wir bauen diese kontinuierlich aus. NeLe denkt mit!

 

Wie sieht das Sicherheitskonzept von NeLe aus?
Wir werden alle DSGVO und GDPR-Richtlinien erfüllen und noch mehr. Alle Datenverbindungen sind verschlüsselt, alle Daten liegen verschlüsselt in der Datenbank. Zusätzlich verschlüsseln und komprimieren wir sämtliche Dateien, mit denen NeLe arbeitet.

 

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