Das Ampelpaket und die Payroll

Ampelpaket Lohnsteuer

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Neue steuerliche Entlastungen

Die neuen Segnungen der Bundesregierung bringen einiges an Steuerentlastungen mit sich – und einige Maßnahmen haben auch Wirkung auf die Entgeltabrechnung.

Abbau der kalten Progression

Um eine Steuererhöhung aufgrund der kalten Progression zur verhindern, sollen die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst werden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte schon im August hierzu Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt.

  • 1.1.2023 Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro.
  • 2024 weitere Anhebung um 300 Euro
  • Genaue Ausgestaltung des Einkommenssteuertarifs erst, wenn im Herbst der Progressionsbericht und der Existenzminimumbericht vorliegen.
 
Kindergeld wird erhöht

Am 1.1.2023 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind für die Jahre 2023/2024 um 18 Euro auf 237 Euro monatlich erhöht.

 
Home-Office Pauschale

Die bis 31.12. verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und soll außerdem verbessert werden. Details dazu folgen.

Abschaffung der Renten-Doppelbesteuerung

Steuerzahler sollen nun bereits ab dem 1.1.2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können, geplant war dies ursprünglich erst ab Januar 2025.

Steuerfreie Prämie zum Inflationsausgleich

Zusätzliche Einmalzahlungen des Arbeitgebers von bis zu 3.000 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei.

Weitere Änderungen bei den Midi-Jobs

Schon vor längerer Zeit wurde beschlossen, dass die Höchstgrenze für Midi-Jobber am 1.10.2022 auf 1.600 Euro pro Monat gesteigert wird. Das neue Entlastungspaket hebt diese Grenze zum 1. Januar 2023 erneut auf 2.000 Euro an.

Energiepreispauschale für Rentner

Rentner sollen zum 1.12.2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 EUR von der Rentenversicherung erhalten. Die Auszahlung soll über die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen.

Auch Studenten und Berufsfachschüler profitieren

Studenten und Berufsfachschüler erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro. Es ist noch festzulegen, wann und auf welchen Wegen dieses Geld ausgezahlt wird. 

Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen über den 30.9.2022 hinaus verlängert werden.

Neues Nahverkehrsticket

Als Nachfolger des 9-Euro-Tickets wird es ein bundesweites Nahverkehrsticket geben, das zwischen 49 Euro und 69 Euro kosten soll.