Elektronische Signatur

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Die elektronische Signatur im Brennpunkt

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin sorgt für Aufsehen. Die Richter erklärten die Befristung eines von Arbeitgeber und Arbeitnehmer per elektronischer Signatur unterzeichneten Arbeitsvertrages für ungültig, weil ihrer Auffassung die digitalen Unterschriften nicht gültig sind.

Verwendet wurde eine nicht im Sinne der EU-Vorgaben zertifizierte und somit nicht qualifizierte elektronische Signatur. Da für den befristeten Vertrag kein zertifiziertes System zum Einsatz kam, ist laut Gericht auch die Vereinbarung der Befristung unwirksam.

Dieses Urteil sollte für alle Arbeitgeber einen Anlass bieten, die eigenen Systeme mit Blick auf die möglicherweise verwendete elektronische Signatur zu prüfen.

Quelle: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.9.201 mit Az. 36 Ca 15296/20