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Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat in einem aktuellen Urteil die fristlosen Kündigungen zweier Mitarbeiter der Hansestadt Bremen wegen Vernachlässigung ihrer Arbeitspflichten für rechtmäßig erklärt. Den beiden Servicemitarbeitern beim Bremer Bürgertelefon wurde vorgeworfen, nur sehr wenige Telefonanrufe entgegengenommen zu haben – und daraufhin ohne Frist gekündigt. Die Männer setzten sich dagegen gerichtlich zur Wehr.
Die Hansestadt Bremen als Arbeitgeberin stützte ihre Anschuldigungen auf eine Analyse der Telefonzeiten der Mitarbeiter zwischen März bis Mai 2023, die zuvor vom Personalrat genehmigt wurde. Die Kläger argumentierten hingegen, die Kündigungen seien unrechtmäßig, da keine vorherige Abmahnung erfolgt sei und sie nicht angehört worden seien. Sie bestritten auch den Vorwurf, ihre Arbeitspflicht vorsätzlich vernachlässigt zu haben; sie hätten lediglich eine unterdurchschnittliche Leistung erbracht.
Das Gericht hielt die fristlosen Kündigungen hingegen für gerechtfertigt und argumentierte, die geringfügigen Telefonzeiten der Kläger deuteten allerdings auf eine vorsätzliche und vertragswidrige Vernachlässigung ihrer Arbeitspflicht hin. Die Erwartung der Arbeitgeberin lag bei einer aktiven Telefonzeit von 60% der dienstplanmäßigen Arbeitszeit erwartet, die Kläger hätten an bestimmten Tagen jedoch nur 30% und 35% bzw. 16% und 33% erreicht. Weiterhin entschied das Gericht, dass die ausgewerteten Daten trotz eines laut Dienstvereinbarung bestehenden Erhebungsverbotes verwertbar sind, weil sie vorsätzliches Fehlverhalten belegen. Der Personalrat hatte die Analyse folglich zurecht genehmigt.
Die Entscheidung des Gerichts stärkt die Position von Arbeitgebern bei der Durchsetzung von disziplinarischen Maßnahmen gegen Mitarbeiter, die ihre Arbeitspflichten vorsätzlich vernachlässigen.
Quelle: Arbeitsgericht Bremen/Bremerhaven, Urteile mit Az. 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23