Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankschreibung Telefon

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Gesetzlich Krankenversicherte müssen seit 1. Oktober 2021 keinen gelben Schein mehr an ihre Krankenkasse senden. Dies übernehmen die Arztpraxen – sie schicken den Kassen eine digitale Version. Doch Achtung: es gilt eine Übergangsregelung bis zum Jahresende.

Nun trat die erste Stufe der seit langem beschworenen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) endlich offiziell in Kraft, seit 1. Oktober sollen die Arztpraxen die Krankschreibungen für gesetzlich Versicherte online an die Krankenkassen übermitteln. Die zweite Stufe gilt erst ab dem 1. Juli 2022, ab diesem Stichtag können Arbeitgeber die „eAU“ ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abrufen. Bis dahin gilt für den Weg Arbeitnehmer – Arbeitgeber weiterhin der gelbe Schein auf Papier.

Übergangsregelung

Für die betroffenen Patienten ist bis Jahresende dennoch Vorsicht geboten, denn eine zwischen Ärzteverbänden und den Krankenkassen verhandelte Übergangsregelung erlaubt den Arztpraxen eine Umstellung auf das neue elektronische Verfahren bis zum Jahresende. Es lohnt sich also, bis dahin im Falle einer Krankschreibung den Arzt zu fragen, ob er die eAU bereits anwendet.

Vorteile für Arbeitnehmer

Der gerade gestartete erste Schritt bringt neben administrativen Erleichterungen für die Krankenkassen insbesondere ein dickes Plus an Sicherheit für die Arbeitnehmer – und das ist vielen nicht bewusst. Gesetzlich Krankenversicherte können einen möglichen Krankengeldanspruch verwirken, wenn sie ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht an ihre Krankenkasse melden. Leider ist genau dies in der Vergangenheit allzu oft vorgekommen, denn Arbeitnehmer vergessen den Durchschlag für ihre Kasse gerne und konzentrieren sich im Krankheitsfall ausschließlich auf die Vorlage der „AU“ bei ihrem Arbeitgeber, um dort unmittelbaren Ärger zu vermeiden. Künftig wird kein Krankengeldanspruch mehr verloren gehen, der neue direkte Kommunikationsweg zwischen Arztpraxen und Krankenkassen macht es möglich.

Weiter Papier für Arbeitgeber

Die Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber erfolgt bis 30. Juni 2022 weiterhin auf Papier. Grund dafür ist, dass die Arbeitgeber erst ab Juli 2022 in das eAU-Verfahren einbezogen werden. Beschäftigte werden also noch eine Weile mit dem guten alten gelben Schein zu tun haben und müssen diesen ihren Arbeitgebern vorlegen.

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