Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

Arbeitszeiterfassung ist Pflicht

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Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Auf dieses Urteil hat die Fachwelt lange gewartet: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun entschieden, dass es in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gibt. Die BAG-Richter beriefen sich auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019.

Der EuGH hatte vor gut drei Jahren in einem viel beachteten Urteil festgestellt, dass die Unternehmen in sämtlichen EU-Staaten die Arbeitszeiten ihrer Belegschaften mittels geeigneter Zeiterfassungssysteme aufzuzeichnen haben. Kernargument für diesen Richterspruch war die verlässliche Überprüfung der zulässigen Höchstarbeitszeiten.

Dieses Urteil war bzw. ist von den einzelnen Regierungen der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, was die deutsche Bundesregierung noch immer nicht gemacht hat. Nun besteht Handlungsbedarf, denn das BAG-Urteil dürfte sich auf die in der Praxis weit verbreitete Vertrauensarbeitszeit ebenso auswirken wie auf flexible Regelungen im Zusammenhang mit Homeoffice und mobiler Arbeit. Deutschland braucht nun eine gesetzliche Grundlage unter Einbeziehung dieser aktuellen BAG-Entscheidung.

Bisher müssen in Deutschland lediglich die Überstunden und die Arbeit an Sonntagen erfasst werden. Das wird sich nun ändern – und der Gesetzgeber muss die konkrete Ausgestaltung festlegen. Der aktuelle Zustand ist alles andere als befriedigend, denn es fehlen konkrete Umsetzungsbestimmungen. Es geht unter anderem um die Vorgaben zu den einzusetzenden Erfassungssystemen, um mögliche Ausnahmen etwa für Kleinbetriebe oder bestimmte Tätigkeiten – und nicht zuletzt auch um den im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgelegten Willen zum Erhalt der Vertrauensarbeitszeit. Klar ist auch: Die BAG-Entscheidung gilt ab sofort. Zur Herstellung von Rechtssicherheit muss der Gesetzgeber folglich auch rasch reagieren.

Das Urteil des BAG vom 13.9.22 hat das Aktenzeichen1 ABR 22/21.

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