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Zweite Säule der Absicherung im Alter
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ermöglicht es Arbeitnehmern, über den Arbeitgeber eine Zusatzrente aufzubauen. Dabei können Teile des Bruttogehalts in die bAV umgewandelt werden. Diese kann entweder direkt vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung finanziert werden.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ergänzt die gesetzliche Rente und trägt zur Sicherung des Lebensstandards im Alter bei. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass Teile des Bruttoverdienstes in die bAV eingezahlt werden. Diese Beiträge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei, wodurch die bAV steuerlich gefördert wird.
Vorteile der betrieblichen Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung bietet mehrere Vorteile. Sie ermöglicht eine attraktive staatliche Förderung, die zur Verbesserung der Versorgung im Alter beiträgt. Außerdem bleibt die betriebliche Altersversorgung beim Bezug von Bürgergeld anrechnungsfrei.
Fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung
Die Arbeitgeber entscheiden in der Regel über die Form und den Anbieter der betrieblichen Altersversorgung. In einigen Betrieben haben Arbeitnehmer ein Mitspracherecht. Alle Durchführungswege bieten steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile und unterstützen Arbeitnehmer bei der Sicherung ihres Lebensstandards im Alter.
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Arbeitnehmer ab, die durch Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge finanziert wird. Die Begünstigten sind die Arbeitnehmer oder deren Hinterbliebene.
Pensionskasse
Diese rechtlich eigenständigen Unternehmen werden von Arbeitgebern gegründet und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie garantieren den Arbeitnehmern die vereinbarten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Pensionsfonds
Diese eigenständigen Versorgungsträger bieten höhere Renditechancen durch Investitionen an der Börse, unterliegen jedoch einem höheren Risiko. Sie gewähren Arbeitnehmern einen Anspruch auf die zugesagten Leistungen.
Unterstützungskasse
Meist in der Form eines eingetragenen Vereins, ist die Unterstützungskasse eine selbstständige Versorgungseinrichtung. Beiträge werden vom Arbeitgeber oder durch Entgeltumwandlung finanziert.
Direktzusage
Der Arbeitgeber sagt direkt eine bestimmte Leistung zu, die beim Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt wird. Diese Leistung hängt vom Einkommen und der Betriebszugehörigkeit ab und kann auch bei Tod oder Invalidität greifen.
Das Recht auf bAV
Seit dem 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte, sofern sie rentenversicherungspflichtig sind.
Arbeitgeberzuschuss
Seit 2019 müssen Arbeitgeber 15% des umgewandelten Beitrags zuschießen, wenn sie dadurch Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Diese Regelung gilt seit 2022 auch für ältere Verträge.
Sozialabgaben auf Betriebsrenten
Rentner, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, müssen für die Betriebsrente Beiträge zahlen. In der Krankenversicherung gibt es einen Freibetrag, während in der Pflegeversicherung eine Freigrenze gilt.
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel bleiben unverfallbare Versorgungsanwartschaften erhalten. Der neue Arbeitgeber kann die Versorgung übernehmen, oder der Arbeitnehmer kann die Versicherung selbst weiterführen bzw. beitragsfrei stellen. Entgeltumwandlungen sind von Beginn an unverfallbar.