Telefonische Krankschreibung ist wieder möglich

Wenn ein Unternehmen einen einmaligen künstlerischen Auftrag vergibt, löst dieser keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse aus. Dieses aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) dürfte in vielen Fällen Auswirkungen auf die Praxis haben.
KSK – Keine Beiträge bei einmaligen Aufträgen

Wenn ein Unternehmen einen einmaligen künstlerischen Auftrag vergibt, löst dieser keine Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse aus. Dieses aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) dürfte in vielen Fällen Auswirkungen auf die Praxis haben.