Komplexe Regelungen – Die Sache mit dem Dienstrad
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, seinen Beschäftigten ein Dienstfahrrad zu überlassen: unentgeltlich oder durch eine Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, seinen Beschäftigten ein Dienstfahrrad zu überlassen: unentgeltlich oder durch eine Entgeltumwandlung.