Komplexe Regelungen – Die Sache mit dem Dienstrad

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, seinen Beschäftigten ein Dienstfahrrad zu überlassen: unentgeltlich oder durch eine Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, seinen Beschäftigten ein Dienstfahrrad zu überlassen: unentgeltlich oder durch eine Entgeltumwandlung.