U/K-Aufschlag

Aufschlag bei Urlaub oder Krankheit

U/K-Aufschlag; Bei Urlaub und Krankheit wird Beschäftigten, die üblicherweise Zeitzuschläge erhalten, ein Durchschnitt aus den Zeitzuschlägen der 3 Monate vor Ereigniseintritt gezahlt, um diese nicht zu benachteiligen.

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