Seit 1.1.23 müssen die Daten aus der Entgeltabrechnung aus systemgeprüften Programmen an den Prüfdienst der Rentenversicherung Bund übertragen werden.
DISCLAIMER Alle Inhalte dieser Website dienen ausschließlich zur unverbindlichen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Sie können eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen, insbesondere im Hinblick auf spezifische individuelle Fallkonstellationen. Daher erfolgt die Bereitstellung sämtlicher Informationen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.