Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
Zum 1. Juli 2025 sind die neuen Pfändungsfreigrenzen in Kraft getreten – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag wurde von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro angehoben. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2026 und betrifft sämtliche laufenden und neuen Lohnpfändungen.
Relevanz für die Payroll
Die neuen Beträge müssen automatisch und rückwirkungsfrei ab Juli 2025 berücksichtigt werden. Das gilt auch für bereits laufende Pfändungsverfahren – eine gesonderte Mitteilung des Vollstreckungsgläubigers ist hierfür nicht erforderlich. Payroll-Verantwortliche müssen sicherstellen, dass alle Systeme und Pfändungstabellen aktualisiert wurden.
Was bei Unterhaltspflichten zu beachten ist
Je mehr Personen ein Arbeitnehmer unterhaltspflichtig ist, desto höher fällt sein pfändungsfreier Betrag aus. Grundlage hierfür ist die Pfändungstabelle nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO), die entsprechende Zuschläge pro Unterhaltspflicht vorsieht. Wichtig: Nur gesetzlich anerkannte Unterhaltspflichten werden angerechnet – etwa gegenüber Ehegatten, Kindern oder pflegebedürftigen Eltern.
Sonderfall: Unterhaltspfändung
Pfändungen wegen rückständigen oder laufenden Unterhalts unterscheiden sich grundlegend. Hier kann das gesamte Nettoeinkommen pfändbar sein, wenn der Schuldner seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Gerichte können in solchen Fällen niedrigere Freibeträge festsetzen – bis zur Pfändung des Existenzminimums.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Gerade in der Personalabrechnung ist Präzision gefragt. Fehlberechnungen können haftungsrelevant sein, sowohl gegenüber Arbeitnehmern als auch gegenüber Gläubigern.
Praxistipps für die Lohnabrechnung
Stammdaten prüfen
Liegen alle Informationen zu Unterhaltspflichten vollständig und aktuell vor?
Pfändungstabellen aktualisieren
Software und Berechnungsgrundlagen zum 1. Juli 2025 anpassen.
Pfändungsbeschlüsse sorgfältig auswerten
Differenzieren zwischen allgemeinen und Unterhaltspfändungen.
Kommunikation mit HR sicherstellen
HR muss Änderungen bei Familienstand, Kindergeld oder Adressdaten zeitnah an Payroll melden.
Systemtests durchführen
Stimmen die automatisierten Berechnungen der Freigrenzen im Abrechnungssystem?
Dokumentation und Haftung
Alle Berechnungsgrundlagen und Anpassungen revisionssicher dokumentieren.
Schon gewusst?

Falsche Personalentscheidungen
Fehlbesetzungen sind kein Schönheitsfehler, sondern ein echter Risikofaktor – finanziell, kulturell und strategisch.

Neue Pfändungsfreigrenzen seit 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuregelung im Mutterschutzgesetz: Künftig erhalten auch Frauen Mutterschutzleistungen nach einer Fehlgeburt

Pflegeversicherung – Neue 7-Tage-Meldepflicht für Arbeitgeber
Ab dem 1. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuregelung im Mutterschutzgesetz: Künftig erhalten auch Frauen Mutterschutzleistungen nach einer Fehlgeburt