MuSchG

Was bedeutet MuSchG?

Das Akronym MuSchG steht für Mutterschutzgesetz. Dieses Gesetz regelt alle Rechte und Pflichten des Arbeitgebers im Falle der Schwangerschaft und Mutterschaft einer Arbeitnehmerin. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht stets der Schutz der (werdenden) Mutter.