Interview: “Viel zu tun”

Simone Wiese

Das Experteninterview Entgeltabrechnung

Die Entgeltexpertin Simone Wiese hat mit uns über die Herausforderungen ihres Berufes gesprochen – und über ihre Wünsche an den Gesetzgeber.

Liebe Simone, die Aufgabenvielfalt der Experten für Entgeltabrechnung wird oft unterschätzt. Was entgegnest Du, wen jemand zu Dir sagt: „Du musst doch nur aus einem Brutto ein Netto machen – und das tut ohnehin die Maschine. Es genügen also, ein paar Knöpfe zu drücken. Was machst Du eigentlich sonst den ganzen Tag?“

Vom Brutto zum Netto ist eben nur die Überschrift zu dieser Tätigkeit. Durch die vielen unterschiedlichen Verträge aus dem Tarifrecht, den ständigen gesetzlichen Änderungen, unterliegt die Abrechnung einem ständigen Wandel. Was heute richtig ist, kann morgen schon falsch sein oder andersherum. Daher ist hier täglich darauf zu achten, was zu welchem Zeitpunkt gilt. Allein die Lektüre und korrekte Interpretation gesetzlicher Texte sind in diesem Zusammenhang eine große Herausforderung.



Stichwort Technik: Moderne Lohnprogramme sind leistungsfähig, doch vieles verbleibt bei den Lohn-Fachleuten. Welche Arbeiten sind am aufwendigsten für Dich?

Am aufwendigsten ist das Erkennen der Zuarbeiten unserer Kunden. Diese sind oft widersprüchlich, werden pro Monat mehrfach geändert – oder es kommen nach der Abrechnung noch Wünsche, die berücksichtigt werden müssen. Hier haben wir für den Kunden zwar Erfassungsprogramme geschrieben, die jedoch nur selten genutzt werden. Diese ständigen Erfassungen und Änderungen, das benötigt viel Zeit.



Wenn Du einen Wunsch frei hättest: Was würdest Du gesetzlich ändern, um die Payroll besser zu machen?

Wünsche zu einer vereinfachten Abrechnung haben wir viele, jedoch liegen diese Entscheidungen bei den verschiedenen Institutionen und gesetzlichen Behörden. Diese möchten Gesetze durch den Bundestag bringen und wenn keine Mehrheiten vorhanden sind, wird es eben noch nicht entschieden oder die Vorlagen verändern sich während der Entscheidung. Daher entstehen aus vorher gut gemeinten Gesetzen oft nur Teilgesetze, die eher unverständlich sind. Nehmen Sie das aktuelle Beispiel der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Letztlich gilt dieses Verfahren nur für die gesetzlich Krankenversicherten, die „Privaten“ sind außen vor. Und auch bei den gesetzlichen Versicherten gibt es etliche Ausnahmetatbestände. Da blickt kaum jemand durch – und es verursacht in der Praxis viel Aufwand für die Personalabteilungen in den Unternehmen.

Kurzum: Eindeutigere und praxisnähere Gesetze, das wäre schon eine große Hilfe.