GWV

Was bedeutet GWV?

Das Akronym GWV steht für Geldwerter Vorteil. Bestimmte arbeitgeberseitige Leistungen bedeuten einen Geldwerten Vorteil im Sinne des Einkommensteuerrechts und müssen entsprechend besteuert werden. Die Besteuerung wird über die Entgeltabrechnung abgebildet.