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Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung verschoben
Am 1. Juli 2022 sollten alle Arbeitgeber in Deutschland in das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einbezogen werden. Ab diesem Zeitpunkt, so der Plan, sollten die Unternehmen den „gelben Schein“ auf digitalem Wege direkt von den zuständigen Krankenkassen erhalten und nicht mehr wie bisher in Papierform von den erkrankten Beschäftigten selbst. Doch daraus wird vorerst nichts, die Einführung dieser Stufe der eAU wurde auf den 1. Januar 2023 verschoben und die aktuelle Pilotphase wird somit entsprechend verlängert.
Aus Sicht von Arbeitgebern und Beschäftigten ist wichtig, dass sich die arbeitnehmerseitige Pflicht zur Vorlage der Krankmeldung beim Arbeitgeber nun bis zum Jahresende 2022 verlängert. Eigentlich sollten die Beschäftigten mit Wirkung ab 1.7.2022 von dieser Pflicht befreit werden und nur noch eine Informationspflicht dem Arbeitgeber gegenüber haben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte auf elektronischem Weg vom Arzt über die Krankenkassen zum Arbeitgeber gelangen. Allerdings wurden eine Reihe an Ausnahmetatbeständen definiert, beispielsweise für privat Krankenversicherte oder für Konstellationen wie „Kind krank“. Diese Fälle sollten weiterhin auf Papier abgewickelt werden.
Die gesetzliche Grundlage für die eAU ist das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz. Es wird entsprechend der neuen zeitlichen Planungen angepasst.
Gut zu wissen:
Ungeachtet dieser Verzögerung hat adata die vorgeschriebene Qualitätsprüfung für die „eAU“ bereits bestanden und ist entsprechend zertifiziert. Unsere Kunden sind also bestens auf die „eAU“ vorbereitet und werden tatkräftig von unserer Software und bei Rückfragen natürlich auch von unseren Beratern unterstützt.