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Neue Obergrenzen ab Oktober
Am 1. Oktober steigt die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen auf 520 Euro pro Monat. Die zukünftige Entwicklung dieser Grenze wird künftig an die Dynamik des Mindestlohnes gekoppelt, welcher zum selben Datum ebenfalls auf die von Bundeskanzler Olaf Scholz bereits im Wahlkampf angekündigte Höhe von 12 Euro pro Stunde steigt. Auf diese Weise soll auf Dauer sichergestellt werden, dass Minijobber mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden selbst bei Bezug des Mindestlohnes die Verdienstgrenze erreichen können.
Ebenfalls zum 1. Oktober wird die Höchstgrenze für den so genannten Midijob-Bereich erhöht, statt der bisher geltenden 1.300 Euro pro Monat gelten dann 1.600 Euro. Im Bereich der Midijobs gibt es zum selben Datum noch eine weitere Änderung, mit welcher dieser Bereich für Beschäftigte und für Arbeitgeber attraktiver gemacht werden soll: Die Abgaben zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung werden insgesamt für beide Seiten insbesondere im unteren Verdienstbereich ab 521 Euro abgesenkt.