Urlaub bei Kurzarbeit

Grundsätzlich dient das Instrumentarium der Kurzarbeit der Sicherung von Arbeitsplätzen. Deshalb müssen Betriebe in Kurzarbeit alles tun, um einen Arbeitsausfall zu verhindern. Beschäftigte müssen deshalb unter Umständen auch ihren Urlaub einsetzen, bevor Kurzarbeitergeld bezahlt wird – beispielsweise bei bestehenden Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr.