Start des ELStAM-Verfahrens verschoben Drucken
In der Konferenz der Finanzminister des Bundes und der Länder wurde beschlossen, den Termin für das ELStAM-Verfahren auf den 01.01.2013 festzulegen. Der Gesetzgeber wird weitere Informationen veröffentlichen.

Weitere Informationen vom Bundesministerium für Finanzen

Offizielles Schreiben vom Bundesministerium für Finanzen (Stand 06.12.2011)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);
Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2012, Einführung des Verfahrens der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale ab dem 1. Januar 2013