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Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet |
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Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 18.12.2009 (BR-Drs. 865/05) basierend auf dem Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die auch das Unternehmensteuerrecht betrifft.
Im Bereich der Anlagenbuchhaltung ergeben sich folgende Neuregelungen:
geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
Einführung eines Wahlrechts zwischen
- der früheren Rechtslage einer Sofortabschreibung für Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis 410 €
und
- der geltenden Regelung der Poolabschreibung (Sammelposten)
für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 €.
Betroffen von diesem Wahlrecht sind selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschafts-
güter des Anlagevermögens, die nach dem 31.12.2009 erworben oder hergestellt werden.
Wird die Sofortabschreibung für GWGs in Höhe von 410 € gewählt, ist zu beachten:
Überschreiten die Wirtschaftsgüter den Wert 150 € (netto), sind diese in einem laufend zu führenden Verzeichnis aufzunehmen mit folgenden Mindestangaben:
– Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der
Eröffnung des Betriebs
und
– Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder gemeiner Wert (z.B. bei Einlagen).
Diese Anforderungen werden bereits mit den aktuellen Programmständen der Anlagenbuchhaltung ab Version 3.1.1 erfüllt.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne unsere Fachabteilung für Anlagenbuchhaltung, Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung zur Verfügung.
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