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Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises |
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Für die Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem sind Informationen zum Einkommen die Voraussetzung. Bisher erfolgt die Abwicklung in Papierform, d.h. Arbeitgeber stellen für die Arbeitnehmer die entsprechenden Bescheinigungen aus. Das ELENA-Verfahren regelt ab dem Kalenderjahr 2010 den Ablauf, wie die beim Arbeitgeber vorliegenden Entgeltdaten in elektronischer Form zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen.
Die Arbeitgeber werden ab Januar 2010 verpflichtet (SGB IV § 28b Abs. 2 u. 6), einen gesetzlich festgelegten Datensatz pro Arbeitnehmer an die zentrale Speicherstelle DRV (Deutsche Rentenversicherung Bund) zu melden. Dort werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Jeder Datensatz enthält die notwendigen Angaben für die Leistungsberechnung für Arbeitslosengeld I, Eltern- und Wohngeld.
ELENA sammelt die Daten für die Leistungsanträge ab 2010. Ab 2012 wird dann auf die Daten erstmals von den zuständigen Leistungsstellen zugegriffen. Der Zugriff kann erst nach Freigabe durch den Arbeitnehmer erfolgen. Die Freigabe wird mit einer Signaturkarte erteilt.
Ziel ist es, bis 2015 alle wesentlichen Leistungsanträge in das Verfahren zu integrieren. Mit der adata Software sind Sie für die neuen Anforderungen bestens gerüstet. Mit dem Jahreswechsel 2009/10 werden Sie durch die Anwendungen bei der Erstellung elektronischer Entgeltnachweise unterstützt.
Weitere Informationen zum neuen Meldeverfahren erhalten Sie u.a. im Internet unter www.das-elena-verfahren.de oder www.bmwi.de.
ELENA - Der Start in die Zukunft
Informationsvideo zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA). Herausgegeben vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technolgie (BMWi).
(Format: WMV / Datum: 27.07.2009)
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