Herzlich willkommen bei adata im Internet

Die adata Software GmbH gehört zu den etablierten Entwicklern und Anbietern von betriebswirtschaftlichen Anwendungsprogrammen. Über 20 Jahre Erfahrung für branchenunabhängige Standardlösungen und branchenbezogene Individuallösungen geben unseren Kunden die Sicherheit, die richtige Investition zu tätigen.
Herzlich Willkommen
Durch die Kombination einer breiten Produktpalette mit kompetenter Beratung und Support können wir auf über 1.000 Kunden bei kleinen und mittelständischen Betrieben, Konzernen, Banken und Ministerien blicken.

Die Möglichkeit der Individualprogrammierung ist für viele Unternehmen und Institutionen zu einem wichtigen Kriterium geworden, sich für die adata Software GmbH zu entscheiden. Unser Beratungs-know-how - von der optimalen Erstellung interner Organisationsabläufe, der Ausarbeitung von Pflichtenheften bis zur Gesamtkonzeption - zeigt Ihnen alle individuellen Vorteile auf.

 

Aktuelle Informationen

Holpriger Start für ELENA
Bis die ELENA-Server der Rentenversicherung einwandfrei laufen, liefert adata das Winterupdate ohne ELENA aus.
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz verabschiedet
Mit dem Beschluss des Bundesrates vom 18.12.2009 (BR-Drs. 865/05) basierend auf dem Koalitionsvertrag vom 26.10.2009 hat die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die auch das Unternehmensteuerrecht betrifft.
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Anwendertreffen 2009
Wie bereits in den letzten Jahren haben wir auch im November 2009 Kunden, Interessenten und Partner zum Informationsaustausch zum Anwender- und Expertentreffen in das Haag's Hotel Niedersachsenhof nach Verden eingeladen.
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Einführung des Elektronischen Entgeltnachweises
Für die Leistungsberechnung in unserem Sozialsystem sind Informationen zum Einkommen die Voraussetzung. Bisher erfolgt die Abwicklung in Papierform, d.h. Arbeitgeber stellen für die Arbeitnehmer die entsprechenden Bescheinigungen aus. Das ELENA-Verfahren regelt ab dem Kalenderjahr 2010 den Ablauf, wie die beim Arbeitgeber vorliegenden Entgeltdaten in elektronischer Form zu der jeweils berechtigten Behörde gelangen.
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